die Eisenbahn wird von Celle nach Lüneburg gebaut,
und der neue Gemeindebezirk Siedenholz soll am 26. April 1951 gegründet werden.
Seit 1849 wurde der Wunsch der Königlichen Landdrodtei in Lüneburg größer, die bisher keinem Gemeindeverband eingegliederten Staatsländereien:
- die Försterei Siedenholz
- die Försterei Queloh unddas erworbene
- Gut Schafstall
- die ehemalige Poststation Schafstall unmittelbar neben Siedenholz, „welches als Domaine eingeht und mit Ausnahme weniger Ackerländereinen zu dem Forsten geschlagen, auch der Sitz einer zweiten Revierförsterei mit neu errichteten Gebäuden werden wird,“ferner die Forstreviere:
- Bätzloh
- Breitenhorn
- Süll
- Stüdloh
- Hassel
- Severloh
- Winser Fuhren
- Rehwinkeler Sunder
zu einem eigenen Gemeindebezirk „Siedenholz“ zusammenzufassen, der erstens groß genug und zweitens im Ökonomischen Sinne lebensfähig erschien. zu einem eigenen Gemeindebezirk „Siedenholz“ zusammenzufassen, der erstens groß genug und zweitens im Ökonomischen Sinne lebensfähig erschien.
Bei der Namensgebung der neuen Gemeinde sollte das gleichnamige Forstreviere Siedenholz Pate sein. Bis dahin wurde die oben erwähnte Förstereien und die unbewohnten Forstreviere direkt über den Forstfiskus in Hannover verwaltet, wobei die Regierung in Lüneburg – oben die Königlich Hannoversche Landdrostei – wenig Einflußmöglickeiten hatte. Wegen der Bedeutung der staatlichen Waldbesitzungen – so jedenfalls die offizielle Begründung der Landdrostei in Lüneburg – schien aus ihrer Sicht die Bildung eines neuen Gemeindebezirk wünschenswert.
Das Forstrevier Siedenholz war nachweislich schon 1679 mit einem Försterhaus versehen. Es war auch bis 1850 die einzige Revierförster-stelle der Gegend, so das es bei der Namensfrage der neu zu gründeten Gemeinde, die zunächst nur Förstereien umfassen sollte, außer Frage stand dass die neue Gemeinde nur „Siedenholz“ heißen Konnte.
Die Landdrostei wollte auch die beiden ehemals privaten Höfe Miele und Rehwinkel, die die Königlichen Domänenkammer gekauft und mit jeweils einer Försterei belegt hatte, dem neu zu bildenden Gemeindeverband zuschlagen.
Miele und Rehwinkel gehörten jedoch zu dieser Zeit bereits zur Gemeinde Weesen, hätten also aus diesem Gemeindeverband ausscheiden müssen, was gegen den Willen der Gemeinde Weesen schlecht möglich war.
Die Gemeinde Weesen mit ihrem Gemeinde-geschworenen Thies zeigte sich nun den Wünschen der Landdrostei durchaus nicht wohlgesonnen gegenüber, sondern lehnte eine Ausgliederung der beiden Förstereien aus dem Gemeindegebiet entschieden ab. Sie fürchteten nämlich, dass sich die anteiligen Armenlasten für die in der Gemeinde verbleibenden Gemeindemitglieder um eben den Teil vergrößern würden, den die beiden Förstereien vorher in die Gemeindekasse einzahlten. Und da die Förster als Staatsbedienstete der Gemeinde grundsätzlich wegen ihrer Versorgungsansprüche nie zur Last fallen könnten, waren sie in jeder Gemeinde gern gesehene Beitragszahler.
Die Gemeinde Weesen beantragte statt dessen ihrerseits, die drei Förstereien:
– Schafstall
– Siedenholz und
– Queloh
nach Weesen einzugemeinden.
Dieser Vorschlag der Gemeinde Weesen stieß bei der Amtsvogtei Hermannsburg auf sofortige Ablehnung, wusste sich doch der Amtsvogt hierin mit der Landdrostei einig. Bei einem Anschluss hätte die Gemeinde Weesen einem Umfang von über 1 ½ Quadratmeilen bekommen und zwölf verschiedene Ortschaften und Höfe in sich zusammengefasst. Sprach schon die übergroße Fläche gegen diese Eingemeindung, so wäre „bei der geringen Intelligenz der Einwohner von Weesen“ gar nicht abzusehen, wie „sich da Vorsteher finden würden, die ihrem Amte nur einigermaßen gewachsen wären“.
Der Amtsvogt traute den Weesenern im ganzen nicht viel zu. „Die Leute haben gar keinen Begriff von diesen Neuerungen, sonst würden sie gewiss möglichst dahin streben, ihren Gemeindeumfang möglichst zu restringieren (verringern; d. V.). anstatt ihn zu vergrößern.“ dennoch wollte die Königliche Landdrostei wegen der Bedenken der Königlichen Domänenkammer, die inzwischen Partei für die Gemeinde Weesen ergriff, von ihrem ursprünglichen Plan, der Loslösung von Rehwinkel und Miele aus der Gemeindeverband Weesen, Abstand nehmen, obwohl die Königliche Domänenkammer mit dieser Parteinahme für Weesen eigentlich ihre Kompetenzen überstiegen, denn eine Entscheidung in dieser Sache oblag einzig der Königlich Hannoverschen Landdrostei in Lünebug.
Am 13 September 1850 forderte die Königliche Domänenkammer ihren örtlichen Vertreter für die betreffenden Förstereien den „Conducteur“ Dreyer in Hermannsburg auf, sich bei der Hermannsburger Amtsvogtei nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Dabei wurde erstmalig am 10. November 1850 klargestellt, dass die neue zu bildende Gemeinde Siedenholz aus 6973 Morgen Fläche und vier Häuser bestehen sollte:
– Försterwohnung zu Queloh
– Försterwohnung zu Schafstall
– Häuslingswohnung daselbst und
– Försterwohnung zu Siedenholz
Die Gemeinde Weesen dagegen sollte die bisher ihrem Gemeindevorbande nicht angegliederten noch freien Landstücke der beiden Höfe Rehwinkel und Miele in Größe von rund 860 Morgen erhalten, den Severloher Teich, Mieler Dammbusch, Teichbusch, Kükenbusch, Rehwinkelsunder, Bätzloh, Winserfuhren und Sandschellenforst.
Mit der Konzentration der neu zu bildenden Gemeinde auf bebauten und unbebauten Domaniale Besitzungen, die zusammenhängend um Siedenholz lagen, glaubte nun die Landdrostei die Zustimmung der Domänenkammer zu finden.
